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BGH, 03.11.2009 - 3 StR 355/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 StPO
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; erwiesenes Gegenteil) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswirkung der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens auf die Urteilsfindung des Gerichts
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 4 S. 2
Auswirkung der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens auf die Urteilsfindung des Gerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 134
- NStZ-RR 2010, 51
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.1998 - 3 StR 335/98
Verwerfung der Revision - Mitteilung des vollständigen Inhalts eines …
Auszug aus BGH, 03.11.2009 - 3 StR 355/09
Eine Konstellation, wie sie dem Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 335/98 (StV 1999, 195, Ls.) zugrunde gelegen hatte, war nicht gegeben.
- BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16
Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen …
Es fehlt an der für eine Ablehnung nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO vorrangig erforderlichen Überzeugung des Gerichts, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei durch das frühere Gutachten bereits erwiesen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51). - BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der …
Denn die Frage, ob der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind, ist nur von Bedeutung, wenn das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache als "durch das frühere Gutachten' bereits erwiesen ansehen und deshalb den Antrag auf Anhörung eines weiteren Sachverständigen ablehnen will (…BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Zweitgutachter 7; vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51).